Kraftfahrzeuge auch mit Anhänger:
Anhänger bis 750 kg z.G. in jedem Fall
Anhänger über 750 kg z.G., wenn die Summe der z.G. von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist, als 3,5 t.
Mindestalter 18 Jahre
Einschlusskl.: AM, L
Vorbesitz: –
Theorie: Ja
Praxis: Ja
Kraftfahrzeuge der Kl. B mit Anhänger oder Sattelanhänger:
Wenn die z.G. des Anhängers o. Sattelanhängers nicht größer ist, als 3,5 t.
Mindestalter 18 Jahre
Einschlusskl.: –
Vorbesitz: B
Theorie: Nein
Praxis: Ja
Kraftfahrzeuge der Kl. B mit Anhänger:
Anhänger über 750 kg z.G., wenn die Summe der z.G. von Zugfahrzeugen und Anhänger über 3,5 t z.G. aber nicht größer ist, als 4,25 t z.G.
Mindestalter 18 Jahre
Einschlusskl.: –
Vorbesitz: B
Ausbildung auf Automatikfahrzeugen
Nach der Ausbildung dürfen nur PKWs mit Automatikgetriebe gefahren werden.
Wenn du auch Schaltfahrzeuge fahren möchtest, muss eine erneute Prüfung beim TÜV abgelgt werden.
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter :
24 Jahre Direkteinstieg
20 Jahre für Krafträder bei Vorbesitz Kl. A2 von 2 Jahren
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung mehr als 15 kW
Einschlusskl.: A2, A1, AM
Vorbesitz: –
Theorie: Ja
Praxis: Ja
Bei Vorbesitz Klasse A2 entfällt die theoretische Prüfung
Krafträder mit
einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter 18 Jahre
Einschlusskl.: A1, AM
Vorbesitz: –
Theorie: Ja
Praxis: Ja
Bei Vorbesitz Klasse A2 entfällt die theoretische Prüfung.
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder bbH von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter 16 Jahre
Einschlusskl.: AM
Vorbesitz: –
Theorie: Ja
Praxis: Ja
zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und
Krafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweil mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
Mindestalter 16 Jahre
Einschlusskl.: –
Vorbesitz: –
Theorie: Ja
Praxis: Ja
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein
Mindestalter 15 Jahre
Einschlusskl.: –
Vorbesitz: –
Theorie: Ja
Praxis: Nein
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer z.G. von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter 18 Jahre
Einschlusskl.: –
Vorbesitz: B
Theorie: Ja
Praxis: Ja
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer z.G. von mehr als 750 kg bestehen, sofern die z.G. der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer z.G. von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die z.G. der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Mindestalter 18 Jahre
Einschlusskl.: BE
Vorbesitz: B
Theorie: Nein
Praxis: Ja
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer z.G. von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter 21 Jahre (18 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer und mit der großen IHK Prüfung)
Einschlusskl.: C1
Vorbesitz: B
Theorie: Ja
Praxis: Ja
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer z.G. von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter 21 Jahre
Einschlusskl.: C1E, BE, T
Vorbesitz: C
Theorie: Ja
Praxis: Ja
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer z.G. von mehr als 750 kg). |
Mindestalter 21 Jahre
Einschlusskl.: –
Vorbesitz: B
Theorie: Ja
Praxis: Ja
Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer z.G.** von mehr als 750 kg bestehen. |
Mindestalter 21 Jahre
Einschlusskl.: BE
Vorbesitz: D1
Theorie: Nein
Praxis: Ja
Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer z.G.** von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter 24 Jahre
Einschlusskl.: D1
Vorbesitz: B
Theorie: Ja
Praxis: Ja
Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer z.G.** von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter 24 Jahre
Einschlusskl.: D1E, BE
Vorbesitz: D
Theorie: Nein
Praxis: Ja
Zugmaschinen bis max. 60 km/h bbH*und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen bis 40 km/h bbH*die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden |
Mindestalter: 16 Jahre bis 40 km/h
18 Jahre bis 60 km/h
Einschlusskl.: L, AM
Theorie: Ja
Praxis: Ja
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die bbH von nicht mehr als 40 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn Sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Fluförderzeuge bis 25 km/h bbH und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter 16 Jahre Einschlusskl.: – |
Theorie: Ja
Praxis: Nein